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Sentimentanalyse im Focus

Sentimentanalyse im Focus

Am 10. Oktober 2025 hielt Domenic Trybull im Rahmen des Nachwuchsworkshops der PinG in Berlin einen Vortrag zum Thema Sentimentanalyse. Ein Bericht hierzu erscheint in Kürze auf der Website der PinG.

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Eine datenbasierte Analyse der Rechtsprechung zu Art. 82 DSGVO nach dem EuGH

Die Rechtsprechung zu Art. 82 DSGVO – dem Anspruch auf immateriellen Schadensersatz – hat in den vergangenen Jahren erheblich an Umfang gewonnen. Spätestens seit den wegweisenden Entscheidungen des EuGH stellt sich für Unternehmen, Berater und Gerichte gleichermaßen die Frage: Verändert sich die „Stimmung“ der nationalen Gerichte im Umgang mit Schadensersatzansprüchen?

Sentimentanalyse

Die Sentimentanalyse stammt ursprünglich aus der Sprach- und Sozialdatenanalyse und geht davon aus, dass Wörter eine bestimmte emotionale Färbung tragen. Diese lässt sich in der Regel als positiv, negativ oder neutral einordnen und in Zahlen ausdrücken. Jedem Wort eines Textes wird auf dieser Grundlage ein Sentimentwert zugewiesen. Der Gesamtwert eines Textes ergibt sich aus der Zusammenführung dieser Einzelwerte, sodass Texte unabhängig von ihrem Umfang miteinander vergleichbar werden. Anhand eines einfachen Beispiels wie dem Satz „Der Anspruch ist begründet“ wird dieses Prinzip deutlich, indem die Bewertungen der einzelnen Wörter zu einem Gesamtergebnis verrechnet werden. Übertragen auf Gerichtsentscheidungen eröffnet dieser Ansatz die Möglichkeit, sprachliche Tonlagen sowie Entwicklungen und Tendenzen in der Rechtsprechung systematisch zu erfassen.

Inhalt der Arbeit

Für die Untersuchung wurde ein datenbasierter Ansatz gewählt, der bestehende sprachliche Bewertungsmodelle auf juristische Entscheidungen überträgt. Dabei zeigte sich schnell, dass gängige Instrumente zwar einen geeigneten Ausgangspunkt bieten, für die Besonderheiten gerichtlicher Sprache jedoch angepasst werden müssen. Analysiert wurden Entscheidungen verschiedener Landgerichte aus dem gesamten Bundesgebiet, die in einem mehrstufigen Verfahren ausgewertet wurden.

Schon im Analyseprozess wurde deutlich, dass juristische Texte besondere Anforderungen stellen. Komplexe Satzstrukturen, typische sprachliche Eigenheiten und die enge Verknüpfung unterschiedlicher rechtlicher Fragestellungen erschweren eine rein schematische Auswertung erheblich. Gerade diese Besonderheiten machen eine nähere Betrachtung jedoch besonders spannend.

Die Ergebnisse weisen Unterschiede zwischen einzelnen Gerichten, Regionen und Zeiträumen auf, ohne einfache Muster oder eindeutige Trends zu bestätigen. Vielmehr zeigt sich, dass datenbasierte Auswertungen im Recht wertvolle Einblicke liefern können, zugleich aber stets im Zusammenspiel mit juristischer Einordnung zu betrachten sind. Genau an dieser Schnittstelle liegt das besondere Potenzial des Ansatzes und der Anlass für eine vertiefte Auseinandersetzung.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der PinG: https://www.pingdigital.de/

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